allgemeine geschäfts­bedingungen

1. allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Bestellung von Waren und Leistungen durch den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) bei der brainchild GmbH zum Gegenstand haben.

1.2 Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für künftige Verträge mit dem Kunden, auch dann, wenn die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennt die brainchild GmbH nicht an, es sei denn, die brainchild GmbH hat sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer, anstelle dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen, anerkannt.

1.4 Die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der brainchild GmbH gelten auch für den Fall, dass die brainchild GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.5 Soweit in diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form.

1.6 Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen geben zusammen mit dem jeweiligen Vertrag (d.h. die Bestellung und/oder die Auftragsbestätigung) die Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den jeweiligen Vertragsgegenstand abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.7 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen sowie der Verträge, Nebenabreden, Erklärungen und sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

2. vertragsschluss

2.1 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders gekennzeichnet, sind die Angebote der brainchild GmbH freibleibend und unverbindlich, dies gilt insbesondere für in den Angeboten genannte Preise und Fristen.

2.2 Eine Bestellung des Kunden (Auftrag) gilt als verbindliches Vertragsangebot gegenüber der brainchild GmbH. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die brainchild GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.

2.3 Die Annahme des Auftrags wird dem Kunden der brainchild GmbH schriftlich (auch durch Telefax oder in elektronischer Form) bestätigt. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Etwaige Abweichungen von dem Auftrag sind der brainchild GmbH umgehend zu melden.

2.4 Die Einzelheiten zu den Leistungen werden durch die jeweiligen Auftragsbestätigungen geregelt.

2.5 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte der brainchild GmbH in Bezug auf Umfang, Art und Dauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn die brainchild GmbH solche Kostenvoranschläge und Auskünfte schriftlich ohne jeden Vorbehalt erteilt. Detaillierte Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind kostenpflichtig.

3. mitwirkungspflichten des kunden

3.1 Der Kunde hat die brainchild GmbH über alle Umstände vollständig zu informieren, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen relevant sind. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die brainchild GmbH  nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

3.2 Soweit zur Erbringung der Leistungen der brainchild GmbH  Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erstattet die brainchild GmbH dem Kunden keine Aufwendungen.

3.3 Soweit zur Erbringung der Leistungen der brainchild GmbH Geräte und/oder Bauteile des Kunden erforderlich sind, wird der Kunde diese auf eigenen Kosten der brainchild GmbH rechtzeitig zur Verfügung stellen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erstattet die brainchild GmbH dem Kunden nicht die Aufwendungen für die Anlieferung der Geräte und/oder Bauteile.

3.4 Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die brainchild GmbH von der eigenen Leistungspflicht befreit; darüber hinaus ist die brainchild GmbH berechtigt, dem Kunden den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.5 Sofern die brainchild GmbH auf dem Betriebsgelände des Kunden tätig wird, obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Solange der Kunde die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, ist die brainchild GmbH von der Erbringung der Leistung befreit.

3.6 Sofern die brainchild GmbH im Auftrag des Kunden Leistungen oder Waren ausführt, ist der Kunde auf Anforderung der brainchild GmbH verpflichtet, die für die Aus- und Einfuhr erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

3.7 Der Kunde ist auf schriftliches Verlangen der brainchild GmbH verpflichtet, eine Gelangensbestätigung zu erstellen und an die brainchild GmbH zu übersenden.

3.8 Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den jeweiligen Auftragsbestätigungen ergeben.

4. leistungszeit­punkt

4.1 Der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern die Leistung innerhalb eines Leistungszeitraumes zu erbringen ist, beginnt die Berechnung des Zeitraumes mit Datum der Auftragsbestätigung der brainchild GmbH bzw. mit dem Beginn des in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraumes, jedoch nicht vor der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Vorauskasse oder vor Eröffnung eines vereinbarten Akkreditivs.

4.2 Leistungszeitpunkte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form durch die der brainchild GmbH benannten Ansprechpartner ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

4.3 Wird aus von der brainchild GmbH zu vertretenden Gründen ein verbindlicher Leistungszeitpunkt nicht eingehalten, kann der Kunde die brainchild GmbH zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Die durch den Kunden gesetzte Frist darf dabei vier (4) Wochen nicht unterschreiten.

5. lieferung von waren

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Versender aller Lieferungen die brainchild GmbH. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen die Gegenstand dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen sind, der Geschäftssitz der brainchild GmbH.

5.2 Die brainchild GmbH  ist zu Teillieferungen berechtigt und behält sich rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vor.

5.3 Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise nach Wahl der brainchild GmbH unter Berücksichtigung der Transportwege (See, Luft- oder Landtransport). Die Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Lieferungen sowie ggf. der Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Rücktransport von Gegenständen des Kunden wird nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Kunden durchgeführt.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von der brainchild GmbH gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich nach der Ablieferung bzw. nach deren Erbringung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat er der brainchild GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung bzw. Erbringung schriftlich anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel, die sich später zeigen, hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung die brainchild GmbH schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat den jeweiligen Mangel möglichst detailliert zu beschreiben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware oder die erbrachte Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

5.6 Bei Lieferung durch einen von der brainchild GmbH beauftragten Transporteur ist der Kunde verpflichtet, Transportschäden und/oder -verluste sowie Lieferfristüberschreitungen wie nachfolgend beschrieben anzuzeigen:

5.6.1 Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und/oder -verluste zu untersuchen und etwaige Schäden und/oder Verluste gegenüber dem Transporteur bei Ablieferung schriftlich anzuzeigen.

5.6.2 Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden und/oder -verluste hat der Kunde dem Transporteur unverzüglich nach Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung der Transportschäden schriftlich anzuzeigen.

5.6.3 Der Kunde hat den Schaden detailliert zu beschreiben und der brainchild GmbH unverzüglich eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

5.6.4 Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde der brainchild GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.7 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige gemäß Ziffer 5.6, so wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand geliefert wurde.

5.8 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und sofern gesetzlich zulässig, geht das Verpackungsmaterial bei Erhalt der Ware in das Eigentum des Kunden über. Dies betrifft insbesondere Umverpackungen, Transport- und Produktverpackungen.

6. preise

6.1 Die Preise für die der brainchild GmbH zu erbringenden Leistungen sowie für die zu liefernde Ware ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

6.2 Soweit in der Auftragsbestätigung kein Preis genannt ist, werden die der brainchild GmbH zu erbringenden Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Standard-Preisliste erbracht.

6.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden Wegzeiten (inkl. Wartezeiten) und Reisekosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten beinhalten insbesondere, ohne aber hierauf beschränkt zu sein, die tatsächlichen Transport- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder in diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen bestimmt, verstehen sich alle Preise netto in EURO ohne Versand- oder Verpackungskosten.

7. zahlungs­bedingungen

7.1 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird die Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung hat die Zahlung innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Sofern anwendbar, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Sonstige Steuern und Abgaben, wie z.B. Quellensteuer oder Importzölle, die auf die Leistungen oder Waren der brainchild GmbH  erhoben werden, sind vom Kunden zu tragen. Sofern die brainchild GmbH für solche Steuern und Abgaben in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die brainchild GmbH  von diesen Ansprüchen freihalten.

7.2 Ungeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Betrag unwiderruflich dem Konto der brainchild GmbH gutgeschrieben wurde.

7.3 Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die brainchild GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vom Kunden zu fordern.

7.4 Ist der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei (3) Monate im Rückstand, so kann die brainchild GmbH durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen und/oder hiervon zurücktreten. Weitergehende Ansprüche der brainchild GmbH bleiben unberührt.

7.5 Werden nach Abschluss eines Vertrages begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit, insbesondere an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden erkennbar, die die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen gefährden, und ist der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Aufforderung nicht zur Vorkasse oder zur Stellung einer geeigneten Sicherheit bereit, so ist die brainchild GmbH nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den jeweiligen Vertrag fristlos zu kündigen und/oder hiervon zurückzutreten.

8. eigentums­vorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der brainchild GmbH  bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

8.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren steht der brainchild GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der brainchild GmbH zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Die Verarbeitung oder Verbindung durch den Kunden wird stets für die brainchild GmbH vorgenommen. Für das Miteigentum gilt vorstehende Ziffer 8.1 entsprechend.

8.3 Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Veräußerungen, Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, darf der Kunde nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der brainchild GmbH  vornehmen.

8.4 Übersteigt der Wert der der brainchild GmbH zustehenden Sicherungen die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20%, ist die brainchild GmbH  insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Zugrunde zu legen ist der Nettorechnungswert, den die brainchild GmbH  dem Kunden berechnet hat.

8.5 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Kunden oder wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen den Kunden vorliegen sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist die brainchild GmbH  berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und die Vorbehaltsware ohne weiteres an sich zu nehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

8.6 Bei Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der brainchild GmbH  durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, hat der Kunde sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Verpfändungsprotokoll) die brainchild GmbH zu benachrichtigen und den Dritten auf die Eigentumsrechte der brainchild GmbH hinzuweisen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung der Rechtsbeeinträchtigung der brainchild GmbH  erforderlich sind.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die brainchild GmbH  auf eigene Kosten sorgfältig aufzubewahren, instandzuhalten und zu reparieren sowie nach den Maßstäben eines sorgfältigen Kaufmannes gegen Verschlechterung, Untergang und Verlust zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Verschlechterung, Untergangs oder Verlustes tritt der Kunde bereits hiermit an die dies annehmende brainchild GmbH  ab.

8.8 Änderungen des Aufstellungs- und/oder Installationsortes der Vorbehaltsware wird der Kunde der brainchild GmbH unverzüglich schriftlich mitteilen.

9. abnahme

 9.1 Sofern eine Abnahme gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Fertigstellung der Arbeiten durch die brainchild GmbH  die Abnahme oder die Abnahmeverweigerung zu erklären.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern.

9.3 Erklärt der Kunde die Abnahmeverweigerung, so hat er die Gründe hierfür der brainchild GmbH  schriftlich mitzuteilen und – soweit möglich – die für Abnahme notwendigen Änderungen zu nennen. Sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt, wird die brainchild GmbH  die vertraglich geschuldeten Änderungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Kunden vornehmen.

9.4 Erklärt der Kunde erneut die Abnahmeverweigerung, so ist erneut wie unter Ziffer 9.1 beschrieben zu verfahren.

9.5 Verweigert der Kunde auch nach der zweiten Nachbesserung die Abnahme, so kann der Kunde die Abnahme unter Vorbehalt einer Minderung der Ansprüche der brainchild GmbH erklären. Diese unter Vorbehalt erklärte Abnahme gilt dann als Abnahme im Sinne des § 640 BGB. Eine Aufforderung des Kunden zur abermaligen Nachbesserung kann die brainchild GmbH  ablehnen.

9.6 Abnahmeerklärungen müssen schriftlich erfolgen. Abnahmeverweigerungen müssen schriftlich mit schriftlicher Begründung erfolgen.

9.7 Sofern Teilabnahmen schriftlich vereinbart wurden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für die jeweilige Teilabnahme.

9.8 Die Leistungen der brainchild GmbH  gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen der brainchild GmbH  – als abgenommen,

9.8.1 wenn der Kunde die Werkleistung in Gebrauch nimmt, oder

9.8.2 mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder

9.8.3 wenn der Kunde innerhalb der in Ziffer 9.1 genannten Frist die Abnahme weder erklärt noch verweigert.

10. mängelhaftung

10.1 Die Beschaffenheit, Art und Umfang der Ware oder Leistung der brainchild GmbH  ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder, soweit vorhanden, aus der dieser beigefügten Produktbeschreibung. Die in der jeweiligen Auftragsbestätigung und/oder in der Produktbeschreibung enthaltenen Angaben stellen keine Garantien dar.

10.2 Die brainchild GmbH  übernimmt keine Beschaffenheits-, Haltbarkeitsoder sonstige Garantie, es sei denn, die brainchild GmbH hat im Einzelfall schriftlich eine als Garantie bezeichnete Zusage gemacht.

10.3 Bei der Bestellung von Waren übernimmt die brainchild GmbH  keine Garantie dafür, dass die gelieferte Ware für den vom Kunden beabsichtigten Einsatzzweck geeignet ist, sofern der Einsatzzweck nicht ausdrücklich schriftlich in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannt ist.

10.4 Bei unerheblicher Minderung des Wertes und/oder der Tauglichkeit der Ware oder Leistung hat der Kunde keine Mängelhaftungsansprüche.

10.5 Bei Mängeln, die auf äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder auf nicht von der brainchild GmbH  durchgeführte und auch nicht von der brainchild GmbH  genehmigte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen zurückzuführen sind, hat der Kunde keine Mängelhaftungsansprüche.

10.6 Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge wird die brainchild GmbH  nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Die brainchild GmbH  ist berechtigt, mindestens drei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen.

10.7 Im Übrigen stehen dem Kunden vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.8 die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

10.8 Für den Anspruch auf Schadenersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11.

10.9 Die Mängelhaftungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit einschlägig, ab Abnahme. Sofern die brainchild GmbH  gemäß Ziffer 11.7 der allgemeinen Haftungsregelung schadenersatzpflichtig ist, gelten die gesetzlichen Fristen.

10.10 Der Kunde ist verpflichtet, der brainchild GmbH die im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten notwendige Unterstützung kostenlos zu gewähren.

11. haftung

11.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 11.2 – 11.8 haftet die brainchild GmbH, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden und/oder Aufwendungen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der brainchild GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

11.2 Für Schäden und Aufwendungen, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung der brainchild GmbH auf solche Schäden und Aufwendungen begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

11.3 Für Schäden und Aufwendungen, die durch die brainchild GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet die brainchild GmbH  nur, sofern schuldhaft eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11.2 dieser Haftungsregelung.

11.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

11.5 Betragsmäßige Haftungshöchstgrenzen können sich aus dem jeweiligen Angebot der brainchild GmbH ergeben.

11.6 Eine eventuelle Haftung der brainchild GmbH  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.7 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der brainchild GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten anstelle der in Ziffer 10.9 genannten Frist für Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen.

11.8 Soweit nach den vorstehenden Ziffern 11.1 – 11.7 die Haftung der brainchild GmbH  ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter der brainchild GmbH,  für den Fall der direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter der brainchild GmbH,  durch den Kunden.

11.9 Der Kunde ist verpflichtet, die brainchild GmbH  im Falle der Androhung oder Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen Dritter, die einen Leistungsanteil der brainchild GmbH betreffen oder betreffen könnten, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde wird die brainchild GmbH  vor Einleitung weiterer Maßnahmen, wie insbesondere Produktrückrufe oder Austauschaktionen, Gelegenheit geben, innerhalb angemessener Frist schriftlich Stellung zu nehmen.

12. höhere gewalt

12.1 Sollte die brainchild GmbH  an der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt vorübergehend gehindert sein und dadurch vereinbarte Leistungszeitpunkte nicht einhalten können, ist die brainchild GmbH  berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich infolge der höheren Gewalt angemessen. Insofern stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Nichtleistung oder Spätleistung zu. Die brainchild GmbH wird den Kunden vom Eintritt höherer Gewalt unverzüglich schriftlich unterrichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Katastrophen, Pan- bzw. Epidemien und/oder Seuchen, Sabotage, Aufruhr oder Streik sowie Aussperrungen in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zuliefer- betrieben oder im Bereich der Transportmittel sowie Eingriffe von hoher Hand – egal, ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstbelieferung der brainchild GmbH erfolgt.

12.2 Tritt ein in Ziffer 12.1 aufgeführter Umstand vor oder nach Vertragsschluss ein, so berechtigt er nur insoweit zur Unterbrechung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, als seine Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren.

12.3 Dauert der Umstand der höheren Gewalt ununterbrochen länger als sechs (6) Monate an, hat jede Partei das Recht, vom jeweiligen Leistungsschein durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zurückzutreten.

13. rechte­einräumung

13.1 Soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der von der brainchild GmbH erbrachten Leistungen notwendig ist, und soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, räumt die brainchild GmbH  dem Kunden an urheberrechtsfähigen Leistungen nach erfolgter Zahlung des Kunden jeweils ein nichtausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es zur vertragsgemäßen Nutzung der der brainchild GmbH erbrachten Leistungen erforderlich ist.

13.2 Die Weitergabe und Verwertung von Leistungen der brainchild GmbH  über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der brainchild GmbH zulässig.

14. geheimhaltung

14.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die sie schriftlich, mündlich oder in anderer Form im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen sowie den Verträgen der brainchild GmbH erhält, insbesondere, aber nicht beschränkt auf technische Unterlagen, Dokumente, Entwürfe, Pläne, Daten, Knowhow und jede andere Form von Geschäftsgeheimnissen.

14.2 Die Parteien werden diese Informationen ausschließlich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und den Verträgen zu erfüllen. Die Parteien werden in geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit der Erfüllung dieser Pflichten befasst sind, auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichten.

14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, wenn die jeweils zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei nachweist, dass

14.3.1 ihr eine bestimmte Information bereits bekannt war, bevor die Kooperation begonnen wurde,

14.3.2 sie diese Information von einer anderen, dazu berechtigten dritten Partei erhalten hat,

14.3.3 die Information allgemein zugänglich war, ohne dass die zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei für diese allgemeine Zugänglichkeit verantwortlich ist,

14.3.4 sie die Information unabhängig von der laufenden Kooperation selbst entwickelt hat,

14.3.5 oder sie kraft behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung verpflichtet war.

14.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbeschränkt fort. Die Parteien haften für alle Schäden, die der jeweils anderen Partei aus der Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen.

15. sonstiges

15.1 Aufrechnungsrechte sind gegenüber der brainchild GmbH ausgeschlossen. Das gilt nicht für Forderungen gegen die brainchild GmbH, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder der brainchild GmbH anerkannt worden sind.

15.2 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können der brainchild GmbH  gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Vertrag beruhen, aus dem die brainchild GmbH  Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht.

15.3 Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und den Verträgen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der brainchild GmbH.

15.4 Die brainchild GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Liefer- und Leistungsbedingungen. Sofern die Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt allein die brainchild GmbH gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter der brainchild GmbH werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.

15.5 Auf diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen, auf alle Verträge sowie auf alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und den Verträgen, einschließlich ihres Zustandekommens, findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) Anwendung.

15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen und den Verträgen, einschließlich ihres Zustandekommens, und für alle Verfahrens-arten ist der Sitz der brainchild GmbH. Die brainchild GmbH hat zudem das Recht den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15.7 Die brainchild GmbH  behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei sonstigen Schuldverhältnissen ist die jeweils gültige Version zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Vertrages maßgebend. Die jeweils gültige Version kann unter www.w-wie-umwelt.de eingesehen und abgerufen werden.

15.8 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen oder des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und den wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: September 2019

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